Die Kanzlei

Die Kanzlei ist bekannt für den persönlichen Kontakt zu ihren Mandanten, ihre Verfügbarkeit, Reaktionsschnelligkeit sowie die Effizienz und Qualität ihrer juristischen Beratung.

Me Edmond Wirion, Gründer der Kanzlei

Geschichte

1940

RA Edmond Wirion, Gründer der Kanzlei, wurde 1940 als Anwalt vereidigt.


1948

Nach dem zweiten Weltkrieg gründete er 1948, nach seinem juristischen Referendariat, seine eigene Kanzlei. Die Büros befanden sich zunächst in Limpertsberg und ab 1952 in Luxemburg-Stadt, Place du Théâtre, wo sich die Kanzlei bis heute befindet.


1978

Er war Mitglied des Anwaltsrats und von 1978 bis 1980 Vorsitzender der Anwaltskammer von Luxemburg.

Seit ihrer Gründung hat sich die Kanzlei auf Versicherungsrecht und insbesondere auf die Entschädigung von Personenschäden spezialisiert. Weitere Schwerpunkte waren das Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht, sowie das Adoptionsrecht.

RA Edmond Wirion war zudem als durch das Gericht vereidigter Gutachter tätig, um die Entschädigung von Unfall- bzw. Straftatopfern zu berechnen.


1980 / 1983

Im Jahr 1980 wurde er von seiner Tochter, RA Monique Wirion, und ab 1983 von seinem Schwiegersohn, RA Jean Kauffman, unterstützt.

Seitdem trägt die Kanzlei den Namen WIRION & KAUFFMAN.


2017

2017 trat RA François Kauffman (Enkel von Edmond Wirion sowie Sohn von Monique Wirion und Jean Kauffman) der Kanzlei bei, nachdem er etwas mehr als zwei Jahre in einer der größtem Kanzleien des Landes tätig war.

Die Kanzlei berät ihre Mandanten weiterhin in allen Angelegenheiten des Versicherungsrechts und der Entschädigung von Personenschäden. Weitere Schwerpunkte sind das Haftungsrecht, das Erbrecht, das Familienrecht (insbesondere Scheidungen, Adoptionen sowie Vormundschaften und Pflegschaft), das Baurecht, das Mietrecht so wie das Arbeitsrecht.

Die Kanzlei ist bekannt für den persönlichen Kontakt zu ihren Mandanten, ihre Verfügbarkeit, Reaktionsschnelligkeit sowie die Effizienz und Qualität ihrer juristischen Beratung.

Die Kanzlei strebt stets pragmatische Lösungen an und bevorzugt (wenn möglich) außergerichtliche Einigungen, um möglichst Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.